Hafenwind & Bürgerwind

Hindergrund und Entwicklung

Die Idee eines Bürgerwindparks in Friedrichskoog entstand bereits in den 1990er Jahren, scheiterte aber damals an der fehlenden Genehmigungsfähigkeit, d.h. die angedachte Fläche befand sich seinerzeit außerhalb des Regionalplans und war somit kein „Windvorranggebiet“.

Erst in 2009 wurde die Idee des Bürgerwindparks von der Gemeinde Friedrichskoog aufgegriffen und beim Land Schleswig-Holstein angemeldet und bekam im Jahr 2011 durch „Energiewende“ mit Ausweisung neuer Windeignungsflächen und weiterer finanzieller Subventionierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, u.a. der Windenergie, einen erheblichen Schub.

Die von der Gemeinde für einen Bürgerwindpark vorgesehene Fläche befand sich nun im neuen Regionalplan für Windenergie, welcher im Jahr 2014 genehmigt wurde. Die Fläche des Bürgerwindparkfläche war geeignet für 3 Windenergieanlagen des damals aktuellen WEA-Typs der 2-Megawatt-Klasse. Es wurden 62 Bürger als Kommanditisten der Bürgerwind-Gesellschaft aufgenommen.

Ein gänzlich unerwartetes Ereignis bremste das Projekt Bürgerwindpark aus, und zwar die Ankündigung im Jahr 2010 der Landesregierung Schleswig-Holstein, den Fischereihafen Friedrichskoog schließen zu wollen, und zwar wegen der erheblichen Kosten zur Ausbaggerung der Fahrrinne der Fischkutter. Zwar hatte das eine mit dem anderen zunächst einmal nichts zu tun, jedoch war die Gemeindevertretung verständlicher Weise im Alarmmodus. Eine Schließung des Friedrichskooger Hafens hätte nicht nur erhebliche Konsequenzen für die ortsansässigen Fischereibetriebe und Fischkutter,– sondern auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für den regionalen Tourismus, der u.a. auch durch das maritime Ambiente des Hafen angelockt wurde. Die Bürgerinitiative Hafen-Zukunft (BIHZ) gründete sich daraufhin und hatte große Unterstützung aus der Bevölkerung.

Auch die Windmüller als ortsansässige Bürger Friedrichskoog hatten ein Interesse am Erhalt des Hafens Friedrichskoog als wesentliches Element der Identität des Ortes. So entstand die Idee, mit zusätzlichen Windenergieanlagen den Weiterbetrieb des Hafens zu finanzieren. Es wurde mit anfangs 25 Mitstreitern (Privatpersonen und Gewerbetreibende) die Hafenbetriebsgesellschaft Friedrichskoog GmbH & Co. KG (HBG) gegründet.

So wurde beschlossen, dass die Bürgerwindgesellschaft in geeigneter Form ihren Beitrag an der Hafenrettung leisten würde, sofern das Projekt der Hafenbetriebsgesellschaft umgesetzt wird. Es wurde ein entsprechender Beschluss der Gesellschaft gefasst und um die Absicht zu unterstreichen als Name der Gesellschaft „Hafen-Bürgerwind Friedrichskoog GmbH & Co. KG“ gewählt.

Bis Ende des Jahres 2013 bestand die Bürgerwindgesellschaft aus 4 Gründungskommanditisten, die gleichzeitig die Geschäftsführung inne hatten sowie die kaufmännische Leitung und Planung des Projektes übernahmen. Anfang 2014 wurden die weiteren Kommanditisten eingeworben, die Genehmigungsanträge bei der zuständigen Behörde LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) in Itzehoe eingereicht und die Darlehensverträge mit dem finanzierenden Kreditinstitut abgeschlossen.

Im Mai 2014 erhielt die Betreiberfirma Hafen-Bürgerwind die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sodass die Lieferzeit für die Windmühlen startete und mit dem Bau der Infrastruktur (Zuwegungen, Kabeltrasse und Übergabestation für den Netzanschluss) begonnen werden konnte. Die zwei Windenergieanlagen (WEA) des Hersteller ENERCON vom Typ E-92 haben jeweils eine Nabenhöhe von 104 Meter und mit dem Rotordurchmesser von 92 Meter eine Gesamthöhe von 150 Meter. Die Turbinen mit ihrer installierten Leistung von jeweils 2.350 Megawatt (MW) produzieren pro Jahr ca. 11.000.000 kWh elektrische Leistung.